| Elektronische Signatur |
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1 Verwaltung
Mit den nachfolgenden Regeln bestimmt
die Verbandsgemeindeverwaltung
Kaisersesch die Grundsätze für die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung.
1.1 Die elektronische
Kommunikation
Die elektronische Kommunikation
erfolgt grundsätzlich formfrei, sofern nicht durch eine Rechtsvorschrift
spezielle Formen vorgeschrieben sind. Für
eine formfreie*[1]
elektronische Kommunikation steht Ihnen unsere folgende zentrale eMail-Adresse
zur Verfügung:
Weiterhin können natürlich an alle auf unserer
Internetseite www.kaisersesch.de angebotenen oder
auf dem Briefkopf der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch ausgewiesenen
eMail-Adressen formfreie Nachrichten/Mitteilungen gesendet
werden. Mit Einführung des § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes
(VwVfG), der über § 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes auch in
Rheinland-Pfalz Anwendung findet, wurde die Möglichkeit der formgebundenen*[2]
elektronischen Kommunikation eröffnet. Eine formgebundene Kommunikation ist dann
erforderlich, wenn z.B. eine Rechtsvorschrift die Schriftform anordnet und diese
durch die elektronische Form ersetzt werden soll. Voraussetzung der
formgebundenen elektronischen Kommunikation ist die Zugangseröffnung einer
Verwaltung. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt
entsprechendes im Privatrecht. 1.2 Zugangseröffnung für die
elektronische Kommunikation
Die Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch bietet Ihnen die
Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an. Wir eröffnen den Zugang (nach § 3a Abs. 1 VwVfG) nach
Maßgabe der folgenden Bedingungen, welche nur für die Kommunikation mit der
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch und nicht für Dritte (verlinkte
Einrichtungen, andere Behörden etc.) gelten. 1.3 Grundsätze der
elektronischen Kommunikation
Für eine formgebundene elektronische Kommunikation muss Ihr Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Signaturgesetz (SigG) versehen sein. Hierzu bietet Ihnen die Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch über die virtuelle Poststelle Rheinland-Pfalz*[3] (VPS) [https://www.rlp-service.de] zwei Möglichkeiten. 1.3.1 Nachrichtenerfassung
innerhalb der VPS
Mit der Nachrichtenerfassung
innerhalb der virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz können Sie über eine
gesicherte Internetverbindung Nachrichten an die Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch übertragen und
diesen Nachrichten signierte Dokumente beifügen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung notwendig, die die Erfassung Ihrer Adressdaten umfasst. Die VPS übermittelt Ihnen sodann einen Freischaltlink. Nach der Aktivierung des Links können Sie die virtuelle Poststelle für den oben beschriebenen rechtssicheren Kommunikationsweg nutzen. Die Registrierung bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie die Übermittlung der rechtssicheren Post durch eine Quittung (dem sog. Laufzettel) bestätigt bekommen. Auch für Sie dürfte dieser Nachweis bei einer juristischen Auseinandersetzung von Nutzen sein. 1.3.2 Nachrichtenerfassung per
E-Mail an die VPS
Wenn Sie sich nicht, wie in Kapitel 1.3.1 beschrieben, registrieren möchten, bieten wir Ihnen hiermit die Möglichkeit, rechtsverbindlich auch per E-Mail mit unserer Verwaltung zu kommunizieren. Dazu steht Ihnen derzeit ausschließlich folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung:
1.3.2.1 Voraussetzungen
Absenderangaben Für eine weitere Bearbeitung Ihrer E-Mail ist die vollständige Angabe Ihres Namens und einer zustellfähigen postalischen Anschrift erforderlich. Verschlüsselung
der Dokumente Zur Sicherung der Vertraulichkeit
Ihrer Mitteilungen können Sie diese verschlüsselt an die Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch senden. Dies
empfehlen wir insbesondere bei der Übertragung Ihrer personenbezogenen
Daten. Das
öffentliche Verschlüsselungszertifikat unserer Poststelle zur Verschlüsselung
Ihrer Dokumente können Sie unter der nachfolgenden URL http://rlp-middleware.de/dokumente/rlpintermed.cer
abrufen. 1.3.3 Unterstützte Formate und SignaturkomponentenBitte prüfen Sie dort unbedingt, ob wir die
mit Ihrer Signatursoftware und Signaturkarte erstellte Datei verarbeiten können.
1.3.4 Sonstiges
1.3.4.1 Signatursoftware /
Equipment
Wenn Sie das technische Equipment (Signaturkarte und/oder Kartenleser) über ein Trust-Center erworben haben und nicht im Besitz einer Signatursoftware sind, können Sie unter der URL: http://www.seccommerce.de/de/produkte/webcontrust/secsigner/secsigner.html
eine kostenlose Signatursoftware herunterladen. 1.3.4.2 Nutzung von Dokumenten
der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Mit den unter 1.3.1 und 1.3.2 beschriebenen Kommunikationswegen können Sie auch die auf unserer Homepage veröffentlichten Dokumente, die wir Ihnen zum Download bereitgestellt haben, nach entsprechender Bearbeitung an uns übersenden. 1.4 Ansprechpartner
Haben Sie fragen zu der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, so steht Ihnen unser Signaturkoordinator Herr Simons unter der Rufnummer (02653) 9996-16 oder per eMail Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. zur Verfügung. 1.5 Hinweise und rechtliche
Besonderheiten
1.5.1 Betreiber der virtuellen
Poststelle
L 1.5.2 Rechtliche
Besonderheiten
Allgemeine Benutzungsbedingungen der Virtuellen
Poststelle Rheinland-Pfalz (AGB VPS) Die VPS wird durch den oben genannten Betreiber zur
Verfügung gestellt. Die Nutzung der VPS erfolgt auf Grundlage der Allgemeinen
Benutzungsbedingungen der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz (AGB VPS). Die
AGB VPS stehen hier zur Ansicht und zum Download bereit: http://www.rlp-middleware.de/dokumente/AGBVPS0207.pdf Durch Nutzung der VPS erkennt der Nutzer die AGB
VPS an. Sicherheitshinweise Eine
rechtsgültige qualifizierte elektronische Signatur k Der Absender
trägt dafür Sorge, dass weder die Karte noch der PIN zur Erzeugung der
qualifizierten elektronischen Signatur in den Besitz eines Dritten gelangen.
Alle elektronisch unterschriebenen Dokumente gelten als von dem Kunden
übermittelt, für den das in der Signaturkarte ausgegebene, gültige Zertifikat
ausgestellt ist. Eine dennoch erfolgte, missbräuchliche Verwendung durch einen
Unbefugten gilt als vom Absender ausgeführt, wenn das Zertifikat zum Zeitpunkt
der missbräuchlichen Nutzung gültig war. Für den Absender gelten im Übrigen die
mit dem Herausgeber der Signaturkarte geschlossenen vertraglichen
Vereinbarungen. Gewährleistung /
Haftung Die Nutzung der
virtuellen Poststelle erfolgt auf eigene Gefahr. Für eventuell auftretende
Schäden an Ihrem Computersystem übernehmen wir keine Haftung. Die Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch übernimmt keine Gewähr dafür, dass das System stets zur Verfügung
steht. Schadensersatzansprüche gegen die Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vor.
Absender und
Betreiber sind verpflichtet, alle persönlichen Daten in Einklang mit den
datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln. [1] Formfrei: hier ist die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift
nicht zwingend vorgeschrieben (z.B.: Anfragen, allgemeine Mitteilungen,
etc.). [2] Formgebunden: hier ist die
Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift zwingend vorgeschrieben (z.B.: Anmeldungen und [3] Die virtuelle Poststelle ist ein Internetdienst. Dieser erlaubt einem beliebigen
Absender elektronisch signierte Dokumente, die für ein System der
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch bestimmt sind,
gesichert und nachvollziehbar einzuliefern.
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