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Die Schmutzwassergebühr wird nach der Schmutzwassermenge berechnet, die in die Kanalisation eingeleitet wird. Grundlage ist der Wasserverbrauch (Frischwasserbezug).
Gelegentlich kommt es in den Zuleitungen im oder am Gebäude zu Rohrbrüchen, besonders im Winter durch Frost. Dann versickert meist eine sehr große Wassermenge längere Zeit unbemerkt in das Erdreich. Das böse Erwachen kommt dann im darauffolgenden Jahr mit einer ungewöhnlich hohen Wasser-/ bzw. Abwasserrechnung.
Damit der Schaden beim Grundstückseigentümer nach Möglichkeit nicht noch größer wird, weisen wir darauf hin, dass in solchen Fällen eine Teilbefreiung von der Schmutzwassergebühr möglich ist. Dies setzt nach der Entgeltsatzung aber voraus, dass der Grundstückseigentümer/Gebührenschuldner
die Absetzung dieser Wassermenge bis zum 31. Januar des folgenden Jahres beantragt
und
die nicht zugeführte Wassermenge ordnungsgemäß nachweist.
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Der Verbandsgemeinderat hat am 29.11.2010 folgenden Beschluss gefasst, der hiermit gemäß § 1 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Kaisersesch – Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung - vom 21.12.2004, öffentlich bekannt gemacht wird.
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Einmalige Beiträge für die öffentliche Abwasserbeseitigung Der Verbandsgemeinderat hat in seiner letzten Sitzung folgenden Beschluss gefasst, der hiermit gemäß § 1 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Kaisersesch – Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung – vom 21.12.2004, öffentlich bekannt gemacht
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SATZUNG über die Entwässerung und den Anschluß an die öffentliche Abwasseranlage - Allgemeine Entwässerungssatzung - der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 21.12.2006
Entwaesserungssatzung.pdf (236.10 KB)
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Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung
- Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung -
der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 21.12.2004
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S a t z u n g zur I. Änderung der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung – Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung – der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 21.12.2004 |
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Regenwasser-Versickerungsanlagen in Neubaugebieten
Im Zuge der Erschließung von Neubaugebieten wird die Regenwasserbehandlung zunehmend durch oberirdische Anlagen, wie z.B. Versickerungsteiche, Mulden, Speicherbecken und dergleichen, vorgenommen. Das Abwasserwerk kommt damit den heutigen wasserrechtlichen Anforderungen bei der Erschließung von neuen Wohnbaugebieten nach.
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