Abwasserwerk
Berechnung von Schmutzwassergebühren – Richtiges Verhalten bei Rohrbrüchen u. ä. in der Wasserversorgung Drucken

Die Schmutzwassergebühr wird nach der Schmutzwassermenge berechnet, die in die Kanalisation eingeleitet wird. Grundlage ist der Wasserverbrauch (Frischwasserbezug).

Gelegentlich kommt es in den Zuleitungen im oder am Gebäude zu Rohrbrüchen, besonders im Winter durch Frost. Dann versickert meist eine sehr große Wassermenge längere Zeit unbemerkt in das Erdreich. Das böse Erwachen kommt dann im darauffolgenden Jahr mit einer ungewöhnlich hohen Wasser-/ bzw. Abwasserrechnung.

Damit der Schaden beim Grundstückseigentümer nach Möglichkeit nicht noch größer wird, weisen wir darauf hin, dass in solchen Fällen eine Teilbefreiung von der Schmutzwassergebühr möglich ist. Dies setzt nach der Entgeltsatzung aber voraus, dass der Grundstückseigentümer/Gebührenschuldner

die Absetzung dieser Wassermenge bis zum 31. Januar des folgenden Jahres beantragt

und

die nicht zugeführte Wassermenge ordnungsgemäß nachweist.

 

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Schmutzwassergebühren und wiederkehrende Beiträge Drucken

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Der Verbandsgemeinderat hat am 29.11.2010 folgenden Beschluss gefasst, der hiermit gemäß § 1 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Kaisersesch – Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung - vom 21.12.2004, öffentlich bekannt gemacht wird.

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Einmalige Beiträge für die öffentliche Abwasserbeseitigung Drucken

Image Einmalige Beiträge für die öffentliche Abwasserbeseitigung Der Verbandsgemeinderat hat in seiner letzten Sitzung folgenden Beschluss gefasst, der hiermit gemäß § 1 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Kaisersesch – Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung – vom 21.12.2004, öffentlich bekannt gemacht

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Allgemeine Entwässerungssatzung Drucken

SATZUNG über die Entwässerung und den Anschluß an die öffentliche Abwasseranlage

- Allgemeine Entwässerungssatzung - der Verbandsgemeinde Kaisersesch

vom  21.12.2006


icon Entwaesserungssatzung.pdf (236.10 KB)

 
Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung Drucken

Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung
- Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung -
der Verbandsgemeinde  Kaisersesch  vom 21.12.2004

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I. Änderung der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung Drucken
S a t z u n g
zur I. Änderung der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung – Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung – der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 21.12.2004
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Hinweis Gefahr RW-Anlagen Drucken

Regenwasser-Versickerungsanlagen in Neubaugebieten

Im Zuge der Erschließung von Neubaugebieten wird die Regenwasserbehandlung zunehmend durch oberirdische Anlagen, wie z.B. Versickerungsteiche, Mulden, Speicherbecken und dergleichen, vorgenommen. Das Abwasserwerk kommt damit den heutigen wasserrechtlichen Anforderungen bei der Erschließung von neuen Wohnbaugebieten nach.

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