In der Verbandsgemeinde Kaisersesch stehen zahlreiche sofort bebaubare Baugrundstücke zur Verfügung.
Für Rückfragen steht Ihnen der jeweilige Ortsbürgermeister zur Verfügung.
Auskunft erhalten Sie selbstverständlich auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch:
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Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr,
mit der Landesbauordnung (LbauO) vom 24. November 1998 ist das Bauen in Rheinland- Pfalz vor allem durch die Erweiterung des vereinfachten Genehmigungsverfahrens und des Freistellungsverfahrens erleichtert worden. Diese Verfahren, die nach bisherigem Recht bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 möglich waren, können unter bestimmten Voraussetzungen nun auch bei Wohnanlagen bis zur Hochhausgrenze und anderen Vorhaben, wie Büro- und Verwaltungsgebäude, einfache Lager- und Gewerbebauten, durchgeführt werden. Die Vorteile sind Zeitgewinn und geringere Gebühren als im herkömmlichen Genehmigungsverfahren.
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